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Förderung von Mädchen in reinen Mannschaftssportarten geht in die nächste Runde

Aufruf an Düsseldorfer Sportvereine

Foto: Düsseldorf Senators / Mustafa Korkmaz

Für neue Projekte mit einer breitensportlichen Ausrichtung stehen jährlich insgesamt 100.000 Euro bereit 

Nachdem im Jahr 2020 der Startschuss für das Projekt gefallen ist und in zwei Jahren fast 135.000 Euro an Düsseldorfer Vereine für Maßnahmen zur Förderung von Mädchen in reinen Mannschaftssportarten verteilt wurden, geht das Projekt jetzt in die dritte Runde. Gefördert werden sollen dabei Projekte in Mannschaftssportarten, in denen Mädchen in Düsseldorf bislang unterrepräsentiert sind.

Als förderungswürdig wurden dabei folgende Sportarten, die von Düsseldorfer Vereinen angeboten werden, identifiziert: 
• Inline-/ Skater-Hockey 
• Eishockey
• Fußball 
• Base-/Softball 
• American Football 
• Handball 
• Basketball 
• Rollhockey 
• Wasserball 
• Rugby

In diesen Sportarten liegt der Anteil der aktiven Juniorinnen unterhalb der Quote der tatsächlich in Düsseldorf lebenden Mädchen. Ziel des Förderprogramms ist es, den Anteil der aktiven Mädchen in den genannten Sportarten zu steigern.

Dabei geht es vorrangig darum, Mädchen, die bislang noch nicht in Vereinen aktiv Sport treiben, für Düsseldorfer Sportvereine und dabei insbesondere für eine Mannschaftssportart zu begeistern. Hierfür stehen in drei Jahren insgesamt 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Wer kann teilnehmen? 
Grundsätzlich kann jeder gemeinnützige Düsseldorfer Sportverein, der dem Stadtsportbund Düsseldorf e.V. und einem entsprechenden Sportfachverband angehört und eine der zuvor genannten Sportarten für Mädchen anbietet oder plant, eine solche anzubieten, sich für die Förderung bewerben.

Was wird gefördert? 
Hier sind der Kreativität der Sportvereine keine Grenzen gesetzt. Grundsätzlich sollen Vereinsprojekte gefördert werden, die dazu dienen können, die Anzahl der Mädchen im Verein und der förderungswürdigen Sportart zu steigern. Da es hier eine Vielzahl von Ideen und Möglichkeiten geben kann, soll der Förderungsspielraum möglichst weit gefasst sein und enge Grenzen vermieden werden.

Beispielhaft könnten folgende Maßnahmen denkbar sein: 
• Kooperationsprojekte zwischen Vereinen und Schulen/Kitas 
• Einsatz von Kräften im Freiwilligen Sozialen Jahr/Bundesfreiwilligendienst 
• Kooperationsprojekte von verschiedenen Vereinen 
• Einrichtung von neuen Mädchenmannschaften mit dem Ziel der Teilnahme an einem regulären Spiel- und Wettkampfbetrieb 
• Beschaffung von speziellen Schutzausrüstungen und Trainingsmaterialien, die jedoch ausschließlich für entsprechende Mädchenmannschaften verwendet werden dürfen.

Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend. Wichtig ist jedoch, dass es sich um neue Projekte handelt. Die Förderung von bereits bestehenden Maßnahmen ist nicht vorgesehen. Möglich ist jedoch die Ergänzung oder Ausweitung eines bereits gestarteten Projekts.

Weiterhin ist zu beachten, dass es sich bei der Förderung lediglich um einen Zuschuss handelt. Es wird daher auch ein angemessener Eigenanteil der Vereine erwartet. Eine vollständige Finanzierung des jeweiligen Projekts durch die Stadt Düsseldorf ist nicht vorgesehen. Ziel ist es, dass sich die Projekte nach einer Anlaufphase mit städtischer Förderung finanziell selber tragen. Darüber hinaus werden nur Vereinsprojekte mit einer breitensportlichen Ausrichtung gefördert. Maßnahmen im Spitzen- und Leistungssport sind ausdrücklich von dieser Fördermaßnahme ausgenommen.

So läuft das Antragsverfahren 
Die Düsseldorfer Sportvereine können bis zum 30. September 2022 einen formlosen Antrag beim Sportamt der Stadt Düsseldorf, Arena-Straße 1, 40474 Düsseldorf, einreichen. Der Antrag muss jedoch folgendes beinhalten: 
• Aktuelle Bestandserhebung des Vereins 
• Beschreibung des Projekts mit realistischer Zielvorgabe (was soll wie erreicht werden, z.B. Steigerung der Zahl der Mädchen um x%, Einrichtung von neuen Mädchenmannschaften) 
• Kostenkalkulation mit angemessenem Eigenanteil 
• Unterzeichnung des Antrags vom Vorstand des Vereins nach § 26 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch, z.B. Vorsitzende*r und/oder Stellvertreter*in ) 
• Die Vereine müssen sich verpflichten, an der städtischen Sportinformationsmesse „Kids in Action“ teilzunehmen

Das Sportamt wird gemeinsam mit dem Stadtsportbund Düsseldorf e.V. die eingegangenen Anträge prüfen und dem Sportausschuss einen Vorschlag zur Entscheidung über die Förderung der Projekte vorlegen. Hierfür ist die Sitzung des Sportausschusses am 30. November 2022 vorgesehen.

Nach Beschluss des Sportausschusses werden die ausgewählten Vereine über die Förderfähigkeit ihrer Projekte vom Sportamt informiert. Auf Antrag kann dann eine erste Teilrate von 50 Prozent des Zuschusses ausgezahlt werden. Eine weitere Teilrate von 40 Prozent kann im Laufe des Projekts ausgezahlt werden. Auch hierzu ist ein formloser Antrag mit einer Beschreibung zum laufenden Stand des Projekts erforderlich.

Zum 31. Dezember 2023 ist ein Verwendungsnachweis für den gewährten Zuschuss vorzulegen. Dieser muss mindestens folgende Nachweise enthalten: 
• Zahlenmäßige Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Projektes mit Darstellung eines entsprechenden finanziellen Eigenanteils des Vereins (das Sportamt behält sich vor, entsprechende Nachweise hierzu zu prüfen) 
• Beschreibung über den Verlauf des Projektes, Darstellung der einzelnen durchgeführten Maßnahmen 
• Gegenüberstellung der Zahl der aktiven Mädchen zum Projektstart und zum Zeitpunkt des Verwendungsnachweises

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises kann die letzte Rate des gewährten Zuschusses ausgezahlt werden.
MF

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