Das Sportgericht des DFB hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 52.125 Euro belegt.
Im Rahmen des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 4. November 2018 brannten Düsseldorfer Zuschauer zu unterschiedlichsten Zeitpunkten insgesamt 53 pyrotechnische Gegenstände ab. Das führte unter anderem dazu, dass die Begegnung mehrmals kurzzeitig unterbrochen werden musste. Die Fortuna hat die Täter bereits identifiziert.
(PB)
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